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Klausurenkurse.de und GFS-Klausurenkurse.de sind jetzt eins.

Steuerberaterprüfung Klausuren. Sie sollten zur Vorbereitung auf die Prüfung viele schreiben!

Sie können die bewährten Steuerberater- und Steuerfachwirtklausuren direkt hier oder auf gfs-klausurenkurse.de buchen.

Nutzen Sie die Klausurenkurse der GFS zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.

Wichtig für die Steuerberaterprüfung: Klausuren schreiben!

Wir zeigen Ihnen die richtigen Schritte, auf dem Weg zum Steuerberater.

Die Steuerberaterprüfung mit den Vorbereitungskursen der GFS schaffen.

Wenn es sein muss, bestehen Sie die Steuerberaterprüfung als Wiederholer.

Steuerberaterprüfung Klausuren

Unser Angebot

Gleich nachdem sie ihr Paket gebucht haben, können Sie loslegen. Klausur schreiben, wann immer Sie wollen, einsenden, korrigiert zurückerhalten und die Lösungen nacharbeiten. So wissen Sie, wo sie stehen und können Defizite gezielt ausgleichen. Woche für Woche stellen wir eine neue Klausur und die Lösung online bereit. In jedem Paket erhalten Sie immer die am Original angelehnten Aufgabenstellungen inklusive Bewertungsbogen und Musterlösung auf aktuellem Rechtsstand. Mit unseren Klausurenkursen verbessern Sie Ihre Chancen, die Steuerberaterprüfung zu bestehen.

Klausurengrundkurs (KGR) - Basis

15 Klausuren auf dem perfekten Einstiegniveau.

Klausurenvertiefungskurs (KVT) - Standard

Die 27 Vorbereitungsklausuren der GFS.

Steuerfachwirt Klausuren

Grund- und Vertiefungskurse für die Steuerfachwirtprüfung.

40 Lehrbriefe

Das Herzstück unseres GFS Fernlehrgangs.

Die Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur StB-Prüfung sind in § 36 StBerG geregelt.

Zur Steuerberaterprüfung ist zuzulassen, wer:

  • ein wirtschafts- o. rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 bzw. 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens 3 bzw. 2 Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
  • eine Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter- oder in einer gleichwertigen anderen kaufmännische Ausbildung bestanden hat und danach mindestens 10 Jahre praktisch tätig gewesen ist; die praktische Tätigkeit verkürzt sich auf 7 Jahre im Falle einer erfolgreich abgelegten Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung; oder
  • der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört (hat) und bei ihr mindestens 7 Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens vergleichbarer Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Die jeweils geforderte praktische Tätigkeit muss in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht werden und sich auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vor der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen.

Anmeldeschluss bei der zuständigen Steuerberaterkammer ist der 30. April des Prüfungsjahres.

Die Prüfungsgebühr ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu erfragen.