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Hinweise zur Steuerberaterprüfung 2017

Die neusten Gerüchte zur Steuerberaterprüfung 2017:

• Verein und KSt, wieder Lohnsteuer und etwas LuF
• In AO erwartet man wohl einen Ausreißer in Richtung FGO, Haftung, Vollstreckung (so wie
jedes Jahr)
• Bei ErbSt wird fast gänzlich ausgeschlossen, dass die neue Rechtslage geprüft wird.
• In USt vermutet man was in Richtung Reiseleistung (steht alles im UStAE) , Preisausschreiben
(Tombola) und innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft.
• Bei Bilanz § 256a HGB, § 4f / 5(7) EStG.
• Wenn Umwandlung, dann „nur“ § 24 UmwStG.

Das Zeitmanagement ist wirklich das A und O, nicht nur in der AO

Beispielsweise bei Umsatzsteuer
wurde teiweise leider der letzte Teil nicht bearbeitet und so werden locker 10 wichtige Punkte
liegengelassen. Fataler Fehler.
ErbSt – man ist sich natürlich nicht sicher; einige Dozenten vertreten die Auffassung, dass es
wahrscheinlicher ist, dass das neue Recht wegen fehlender Verwaltungsauffassungen nicht
umfassend abgeprüft wird. Gleichwohl ist die Verschonungsregelung zum neuen Recht wichtig.
Nach der Klausur 2016 halten sich die GFS Dozenten mit Einschätzungen jedoch dezent zurück.

Wichtiges Prinzip
Sie sollen bzw müssen alle Teilaufgaben einer Klausur bearbeiten.
Da gerade die Klausur Gemischte Steuern meist sehr umfangreich ist, haben sie keine Zeit den UStAE
zu zitieren aber: Sie sollten die Fundstellen nachlesen, denn die meisten Probleme sind mit UStAE zu lösen.
Auch für das ausformulieren der anderen Gebiete haben sie kaum Zeit.

Üben Sie das Zeitmanagement.
Beispiel
AO 35 Punkte 126 Min
USt 35 Punkte 126 Min
ErbSt 30 Punkte 108 Min